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Information über Zugang, Dauer, Entgelt und Entsendeorganisationen

Zivildienstpflichtige können sich gegenüber einer inländischen Entsendeorganisation zu einem Dienst im Ausland verpflichten. Die Entsendeorganisation und die Einsatzstelle müssen vom Innen- und Außenministerium anerkannt sein. Der Dienst muss vor dem 30. Geburtstag abgeleistet werden, er dauert durchgehend zwölf Monate. Er ist unentgeltlich zu leisten. Ein reiner Kostenersatz (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) stellt kein Entgelt dar.

Der Verpflichtung ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Bringt diesen Vertrag die Entsendeorganisation der Zivildienstserviceagentur (ZISA) zur Kenntnis, ist der Zivildienstpflichtige bis zum 28. Geburtstag vom ordentlichen Zivildienst befreit. Achtung während des 29. Lebensjahres kann die Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst erfolgen! Ein abgeleisteter Auslandsdienst ersetzt den ordentlichen Zivildienst.

Die Einsatzgebiete des Auslandsdienstes sind Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst.
Der Gedenkdienst ist in Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus zu leisten. Friedensdienst soll der Sicherung des Friedens bei drohenden oder nach bewaffneten Konflikten dienen. Der Sozialdienst fördert die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes.

Entsendeorganisationen erhalten vom Auslandsdienstförderverein Subventionen. Dieser Verein ist vom Innenministerium abhängig. Die Subventionen reichen nicht aus, um die Kosten für alle anerkannten Einsatzstellen zu decken.

Die wichtigsten Entsendeorganisationen sind in einem Folder des Innenministeriums zusammengefasst und bei der ZISA erhältlich.

Gedenkdienst Verein
http://www.gedenkdienst.at

Niemals Vergessen
http://www.gedenkdienst.com

Österreichischer Friedensdienst
http://www.oefd.at

Pfarre Frastanz
http://www.pfarrefrastanz.at

Horizont 3000
http://www.horizont.atÖsterreichischer Auslandsdienst
http://www.auslandsdienst.at

Eine Reihe weiterer kirchlicher, religiöser Organisationen und Solidaritätsgruppen mit der Dritten Welt sind Entsendeorganisationen für den Auslandsdienst.

© argewdv 6/09



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