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Am 4. Juni 2010 endete das Begutachtungsverfahren zur Zivildienstgesetznovelle 2010. Neber der Arge und dem Internationalen Zivildienst (IZD) betreiligten sich der Rechnungshof, der Zivilödienstbeschwerderat, einige Trägerorganisationen, die AK, der ÖGB, einpaar Jugendorganisationen und Landesregierungen. Ein Mal mehr fordern IZD und Arge die ersatzlose Streichung des Zwangsdienstes. Deutsche Regierungskreise streben aus Spargründen die Aufhebung der Wehrpflicht an. Wir gehen weiter: Es gibt kein sachlich begründetes Recht des Staates von der Bevölkerung Zwangsdiesnt einzufordern. Weniger Rechtssicherheit dafür Zucht und Ordnung sieht der Entwurf vor

Die Novelle sieht weder die Verbesserung des Dienstes noch die Vereinfachung des Verwaltungsablaufes vor, vielmehr wird die Qualität der Zivildienstleistung durch unnötige Strafandrohungen und Rechtsunsicherheit verschlechtert. Der Wehrersatzdienst soll weiter an Attraktivität verlieren, weil immer weniger junge Männer bereit sind, Präsenzdienst zu leisten. Anstatt den Dienst sinnvoll zu gestalten und damit die Akzeptanz der Zwangsverpflichtung zu erhöhen wird mit Strafen gedroht. Diametral entgegengesetzt die Forderung von Arge und IZD • Wehr- und Zivildienst müssen gleich lang dauern • Gleiche Entlohnung (Pauschalvergütung) • Gerechtes Essensgeld für alle in der Höhe von € 16,40 pro Tag. Zwangsdienstcharakter bricht voll durch Der Verfasser des Entwurfes scheint vollkommen zu vergessen, dass der Zwangsdienstcharakter des Zivildienstes ausschließlich aufgrund der Tatsache des Wehrdienstersatzes begründbar ist. Jede Änderung muss daher in einer gerechtfertigten Anlehnung an den Wehrdienst stehen. Wird der Zivildienst frei vom Wehrdienst definiert, handelt es sich um der EMRK (europäische Menschenrechtskonvention) widersprechende Zwangsarbeit. Der Zivildienstbeschwerderat soll de facto abgeschafft werden. Insbesondere die Aufhebung der Zivildienstpflicht wird somit zum reinen Verwaltungsakt einer weisungsgebundenen Behörde ohne Prüfung der Inhalt unter Beiziehung unabhängiger ExpertInnen und somit abzulehenen. Insgesamt muss die Rechtssicherheit beibehalten werden. Die Vorschläge im Entwurf zur aufweuchung der Rechte lehnen die Arge und der IZD ab. Dies betrifft mehrere Passagen im Entwurf, zum Beispiel die Berufung bei der Zuweisung und die Parteienstellung der Einrichtungen bei Zuweisung und Versetzung. Ebenso ist die vorzeitige Entlassung durch die Bezirksverwaltungsbehörden vorgesehen, anstatt wie bisher per Bescheid durch die Zivildienstserviceagentur (ZISA). Dadurch ergibt sich eine nicht abzuschätzende Problemlawine für den Zivildienstleistenden, die Einrichtung und den Arebitgeber. Wenn der Zivildiener also von der Bezirksverwaltungsbehörde vorzeitig entlassen wird, weil der Zivildiener besipielsweise im Krnakenstand ist, erfolgt die Abmeldung bei der Sozialversicherung (SV) durch die Einrichtung. Der Zivildiener muss sofort den Arbeitgeber informieren, der ihn wieder anstellen und bei der SV anmelden muss (obwohl er ja weiterhin im Krankenstand ist). Sebst wenn dies unmittelbar nach der Entlassung aus dem Zivildienst erfolgt, macht sich der Arbeitgeber strafnbar, da die Anmeldung bei der SV VOR dem Dienstantritt zu erfogen hat. Der Arbeitgeber wird durch die vorgesehene Änderung ohne, dass er den Vorgang beeinflussen kann Straffällig. Der Zivildiener verliert die Rechtssicherheit durch manhgelnde Berufungsmöglichekiten und die Einrichtung durch den Wegfall der Parteienstellung. Weiters vorgesehen ist die Dienstleistung beim eigenen Arbeitgeber. Dies bewirkt Lohndruck und Sozialdumping, da Anstellungsverhältnisse auf die Dauer des Zivildienstes ohne Gehalt und unter Strafdrohung weitergeführt werden sollen. Der Vorschlag ist daher als indiskutabel abzulehnen. Als bedeutende Verschelchterung wird die vorgesehene Verlängerung des Dienstes durch Bescheid der ZISA bei nicht ordnungsgemäßer Dienstleistung gesehen. Zwangsarbeit als Disziplinarstrafe ist ein klarer Verstoß gegen die EMRK und entspricht eher dem Verständnis eines totalitären Systems als dem eines Rechtsstaates. Unter ordnungsgemäß (im Gegensatz zu gesetzmäßig) könnte beispielsweise der Haarschnitt, die Reinigung oder Zusammenstellung der Arbeistkleidung gesehen werden. Der Willkür wäre somit Tür ujd Tor geöffnet. Es scheint schwer vorstellbar, dass diese Verschärfung von Einrichtungen mitgetragen werden, die in Zivildienern mehr als nur billige Arbeitssklaven sehen. Die einzige Verbesserung scheint somit die endgültige Erweiterung der Dienstleistungsgebiete zu sein. Die Stellungnahme in vollem Wortlaut (Langversion) http://verweigert.at/files/206/zdg-nov12010.htm Alle Stellungnahmen findest Du hier http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00157/pmh.shtml



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